Winterdienst in Wierschem
Freundliche Erinnerung an die Räum- und Streupflicht
Damit Gehwege und Straßen in der Winterzeit sicher genutzt werden können, erinnert die Ortsgemeinde Wierschem freundlich an die Räum- und Streupflicht, die in § 6 und §7 der Reinigungssatzung der Ortsgemeinde Wierschem geregelt ist.
Alle Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Mieterinnen und Mieter von Grundstücken, die an öffentliche Gehwege oder Straßen angrenzen, sind dafür verantwortlich, den Winterdienst vor ihrem Grundstück zu übernehmen. Ist kein Gehweg vorhanden, betrifft dies einen ausreichend breiten Streifen am Fahrbahnrand.
Was bedeutet das konkret?
Schnee sollte rechtzeitig geräumt und bei Glätte gestreut werden, damit Wege sicher begehbar bleiben. Die Räum- und Streupflicht gilt werktags ab 7:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ab 8:00 Uhr. Bei weiterem Schneefall oder anhaltender Glätte bitten wir, den Winterdienst entsprechend zu wiederholen.
Bitte verwenden Sie zum Streuen umweltfreundliche, abstumpfende Mittel wie Sand oder Split. Der Einsatz von Streusalz ist nur in Ausnahmefällen erlaubt.
Mit Ihrer Mithilfe leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit aller, insbesondere für Kinder, ältere Menschen und mobilitätseingeschränkte Personen.
Die Ortsgemeinde Wierschem bedankt sich herzlich für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
