Rückschnitt von Sträuchern und Bäumen, die in den Verkehrsraum ragen
In diesem Jahr bedingt durch die Hitze und vielen Regenfälle ist das Wachstum von Sträuchern und Bäumen besonders stark.
Für Grundstücksbesitzer ist das eine große Herausforderung. Die Sträucher und Bäume wachsen schnell über die Grundstücksgrenze hinaus.
Eigentlich ist ein Rückschnitt während der Vegetationsruhe vorgesehen vom 01.10.24 bis 28.02.2025.
Jedoch gibt es eine Verkehrssicherungspflicht auf Gemeindestrassen und klassifizierten Straßen und Feldwegen. Das bedeutet, dass der Bewuchs, der in die Verkehrsfläche ragt, auch außerhalb der Vegetationsruhe geschnitten werden darf und muss.
Das Gleiche gilt auch für Bewuchs, der beim Nachbar über die Grundstücksgrenze wächst. Damit Sie sich Kosten und Ärger ersparen, bitte ich Sie, auf den Bewuchs auf Ihrem Grundstück zu achten und wenn nötig zurück zuschneiden.
Sollten Sie Probleme haben, dass vielleicht Ihre Zufahrt oder Ihre Wege von Sträuchern des Nachbarn zuwachsen, hilft oft ein Gespräch mit der betreffenden Person. Sollte das nicht zielführend sein, gibt es die Möglichkeit, sich an das zuständige Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Maifeld zu wenden.
Ortsgemeinde Wierschem
Ortsbürgermeister Michael Kopp